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Präventiosreisen
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Versicherten Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge anzubieten.
Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich in §20 SGB V. Für diese Präventionsmaßnahmen gewähren die meisten Kassen einen Zuschuss von 150,-- € jährlich, unabhängig davon, ob die Maßnahme wohnortbezogen oder wohnortfern in Anspruch genommen wird. Bei den hier angebotenen Präventionsreisen sind alle gesetzlich geforderten Vorgaben erfüllt.
Bade- und Kompaktkuren
Nicht nur für die Behandlung bestehender Krankheiten, sondern auch zur Gesundheitsvorsorge können ambulante Badekuren alle drei Jahre beantragt werden. Der Antrag wird von Ihrem Hausarzt ausgefüllt. Ihre Krankenkasse (und auch die meisten Beihilfestellen) übernehmen bei einem genehmigten Antrag 100% der anfallenden Arztkosten und 90% der verordneten Kur- und Heilmittel.
Gesundheitsurlaub
Für alle, die selbst etwas für Ihre Gesundheit unternehmen wollen und nicht von den Vorgaben der Krankenkassen abhängig sein wollen, empfehlen wir die hier angebotenen Privatkuren. In bestimmten Fällen sind aber auch bei diesen Reisen medizinische Leistungen, die Sie während Ihres Urlaubes in Anspruch nehmen, erstattungsfähig. Wir empfehlen Ihnen, sich noch vor der Buchung bei Krankenkasse oder Versicherung entsprechend zu informieren.
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